An wen richtet sich unser Angebot?

Unser Angebot richtet sich an erwachsene Menschen mit einer geistigen Behinderung, die durch ihre Behinderung in der Teilnahme am alltäglichen Lebens beeinträchtigt werden.

Wie kann ich das Angebot des Vereins Selbstbestimmt Leben in Anspruch nehmen?

  1. Sie stellen einen formlosen Antrag auf ambulant betreutes Wohnen beim Landkreis Stade. Ein einfaches Muster für einen formlosen Antrag finden Sie hier.
  2. Sie werden vom Landkreis Stade eingeladen. Bei diesem Termin wird festgestellt, welche Hilfen im alltäglichen Leben benötigt werden und welcher zeitliche Umfang hierfür nötig ist. Geimeinsam mit Ihnen werden Ziele formuliert, die im Rahmen des ambulant betreuten Wohnens verfolgt werden sollen.
    Die Mitarbeiter des Landkreises kennen Sie nicht und sind daher dankbar für Arzt-, Krankenhaus- und andere Berichte, sowie alle Unterlagen, die es den Mitarbeitern des Landkreises leichter macht die Situation richtig einzuschätzen.
  3. Der Landkreis trifft auf Grundlage dieses Gespräches eine Entscheidung und teilt Ihnen diese schriftlich mit. Im Regelfall bekommen Sie ein Schreiben (Kostenanerkenntnis) in dem ein wöchentlicher Bedarf in Form von "Fachleistungsstunden" und ein Zeitraum angegeben werden.
  4. Sie nehmen Kontakt zu uns auf - und das ambulant betreute Wohnen kann beginnen.

Bitte beachten Sie unbedingt, dass zwischen den Schritten eins und drei mehrere Wochen vergehen. Die Bearbeitungszeit des formlosen Antrags dauert, je nach Auslastung der beteiligten Behörden, zwischen zwei und vier Monaten.

Worin besteht unser Angebot?

Das ambulant betreute Wohnen ist eine aufsuchende Hilfe, wir kommen also zu Ihnen. Eine eigene Wohnung ist hierbei keine Vorausetzung, das Finden eines eigenen geeigneten Wohnraumes kann aber Gegenstand des ambulant betreuten Wohnens sein. Unser Angebot ersteckt sich auf alle Bereiche des täglichen Lebens. Das Erarbeiten einer geeigneten Haushaltsführung, Finanzplanung, Begleitung oder/und Hilfen bei der Kommunikation mit Ärzten, Behörden oder dem Arbeitgeber gehören genauso dazu wie eine sinnvolle Freizeitgestaltung, Sportangebote oder die Teilhabe am kulturellen Leben. In der Praxis bedeutet das ganz konkret:

“Der Sozialpädagoge steht Sabine (22) mit Rat zur Seite, wenn sie das erste selbstgekochte Frühstücksei ihres Lebens fabriziert. Es schmeckt ihr gut, und inzwischen hat sie auch eine Eieruhr, so dass sie es jetzt ganz alleine kann.”

oder auch:

“Bernd (55) hat lange in Heimen gelebt und ist vor einigen Monaten in die eigene Wohnung gezogen. Endlich hat er die Chance, auf eigene Faust Unternehmungen zu starten: Auf seinen Radtouren erobert er inzwischen ganz Kehdingen. Zur Sicherheit testet er manche Strecke und Besonderheit, z.B. die Fähre nach Glückstadt oder das Natureum in Neuhaus, erst mal in Begleitung eines Assistenten.”

Unsere Arbeit findet in enger Zusammenarbeit mit gesetzlichen Betreuern, Ärzten, Pflegediensten, Fahrdienstanbietern, Werkstätten für Behinderte und anderen Arbeitgebern statt. Oft gibt es zudem engen Kontakt zum familiären Umfeld.